Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

multimedia electronic publishing gmbh
Opelstrasse 3
78467 Konstanz

im Nachfolgenden  als Auftragnehmer bezeichnet.

 

§ 1 Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Anderslautende Bedingungen werden nur nach Anerkennung in Textform wirksam. Vom Angebot oder der Auftragsbestätigung abweichende mündliche Zusagen werden erst nach Bestätigung in Textform wirksam.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Den Preisen liegt die jeweils gültige Preisliste zugrunde. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die alten Preislisten ihre Gültigkeit.

§ 3 Gegenleistung

Vereinbarte Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt ist. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten entsprechend.

§ 4 Zahlung

Reine Lohndruckaufträge erfolgen per offene Rechnung mit sofortiger Zahlungsfälligkeit. Verzug tritt nach 8 Tagen ab Rechnungsdatum ein. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Zahlungsverzug berechtigt uns, Zinsen in Höhe der Schuldzinsen bei Banken zu erheben.

§ 5 Beanstandungen / Mängelrügen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche (8 Tage) nach Empfang der Ware zulässig und müssen in Textform und mit Schadensmuster angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zu Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Bei Reproduktionen oder Nachdrucken können geringfügige Abweichungen vom Original in Farbe und Stand nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen von 5% bis 15% der bestellten Auflage sind technisch bedingt und nicht zu beanstanden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Farbunterschiede innerhalb eines Auftrages bei Textilien sind Fertigungsbedingt und können nicht beanstandet werden. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, Farbe, Positionierung des Druckes, der Breite, des Gewichts etc. dürfen nicht beanstandet werden. Voraussetzung jeglicher Haftung ist:

a.) Unverzügliche Untersuchung der Ware (binnen einer Woche)

b.) Mängelanzeige in Textform mit Schadensmustern (mindestens 5 Stück)

c.) Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, da unsere Gewährleistungspflicht im Falle von Verzug ruht

d.) dass die Mängel unter die oben beschriebenen Haftungsgründe fallen.

Bei Erstattung des Warenwertes ist ein Belegen des Warenwertes notwendig.

§ 6 Lohndruckaufträge

Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten (Lohndruckaufträge) zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Je nach Auflagenhöhe und Druckschwierigkeit muss mit Fehldrucken in Höhe von bis zu 2% je Farbe und Motiv, bei Druckauflagen unter 100 Stück mit bis zu 2 Stück je Farbe und Motiv,  gerechnet werden.

§ 7 Druckanweisung

Werden keine detaillierten Angaben über die Ausführung oder Gestaltung gemacht, erfolgt die Ausführung nach unseren Erfahrungen. Reklamationen und Haftungsansprüche diesbezüglich sind nicht zulässig. Bei telefonischen oder sonstigen mündlichen Anweisungen liegt die Gefahr der Ausführung beim Auftraggeber. Für jegliche Unklarheiten bei der Druckanweisung haftet der Auftraggeber.

§ 8 Eigentum, Urheberrecht

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzte Betriebsgegenstände, insbesondere die Filme, Siebe, Klischees und Prägestempel sowie von uns bearbeitete Daten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheber- und/oder Lizenzrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 9 Impressum

Der Auftragnehmer kann mit den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Beispielhaft sei hier die Abbildung des Vertragserzeugnisses in einer Werbebroschüre oder im Internet zum Zwecke der Werbung für unsere Druckerei genannt. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, so muss eine Mitteilung in Textform erfolgen. Desgleichen ist uns die Verwendung von Mustern des Vertragserzeugnisses zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Wettbewerben etc. gestattet.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.